In ganz Niederösterreich gelten die allgemeinen bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19.
In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als hoch (ORANGE) oder sehr hoch (ROT) bewertet wird, gelten folgende ergänzende Regelungen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden:
- Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gelten folgende Personenhöchstzahlen:
indoor - maximal 250 Personen (statt 1.000 Personen)
outdoor - maximal 1.000 Personen (statt 1.500 Personen)
- Sportveranstaltungen
Bis auf zwei Ausnahmen (Angehörige von Minderjährigen; bundesweiter oder internationaler Bewerb, der speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegt) sind bei Sportveranstaltungen keine Zuschauer erlaubt.
- Gastronomie
Es gilt eine Registrierungspflicht für Gäste.
In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als sehr hoch (ROT) bewertet wird, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
- Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
(ab 27. Oktober 2020, siehe Verordnung)
Das Betreten durch Besucherinnen und Besucher ist nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig:- keine Symptome in den letzten 10 Tagen
- max. 2 BesucherInnen/Tag pro BewohnerIn (außer in Ausnahmefällen)
- Regelung der Besuchszeiten und der max. Aufenthaltsdauer
- Aufnahme der Kontaktdaten
Besondere Regelungen gelten für:
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