Corona-Ampel: Bezirk BRUCK/LEITHA ist ROT!

Übersicht der zusätzlichen regionalen Maßnahmen in Niederösterreich

In ganz Niederösterreich gelten die allgemeinen bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19.

In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als hoch (ORANGE) oder sehr hoch (ROT) bewertet wird, gelten folgende ergänzende Regelungen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden:

  • Veranstaltungen
    Bei Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gelten folgende Personenhöchstzahlen:
    indoor - maximal 250 Personen (statt 1.000 Personen)
    outdoor - maximal 1.000 Personen (statt 1.500 Personen)
     
  • Sportveranstaltungen
    Bis auf zwei Ausnahmen (Angehörige von Minderjährigen; bundesweiter oder internationaler Bewerb, der speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegt) sind bei Sportveranstaltungen keine Zuschauer erlaubt.
        
  • Gastronomie
    Es gilt eine Registrierungspflicht für Gäste.

In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als sehr hoch (ROT) bewertet wird, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

  • Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    (ab 27. Oktober 2020, siehe Verordnung)
    Das Betreten durch Besucherinnen und Besucher ist nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig:
    • keine Symptome in den letzten 10 Tagen
    • max. 2 BesucherInnen/Tag pro BewohnerIn (außer in Ausnahmefällen)
    • Regelung der Besuchszeiten und der max. Aufenthaltsdauer
    • Aufnahme der Kontaktdaten

Besondere Regelungen gelten für:

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