Gebarungseinschau durch Land Niederösterreich

Am 27. Mai ist der Bericht der stichprobenartigen Gebarungseinschau des Landes am

Gemeindeamt eingetroffen. Obwohl in der Zwischenzeit zwei Gemeinderatssitzungen

stattfanden, wurde dem Gemeinderat dieser Bericht erst am 22. Oktober vorgebracht.

 

Zu der als angespannt bezeichneten finanziellen Lage ergeben sich folgende Punkte die
umzusetzen sind:

· Kostendeckende Führung des Gebührenhaushaltes Wasserversorgung (Anm.: durch den
Verkauf des Himberger Wasserleitungsnetzes an die EVN-Wasser wurde dieser Punkt
abgewälzt)

· Ordnungsgemäße Vorschreibung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen

· Beschränkung der Ausgaben auf die Pflichtausgaben, größtmögliche Reduzierung aller
freiwilliger Leistungen, Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten im höchstmöglichen
Ausmaß, wobei in diesem Zusammenhang den angeführten Defiziten besonderes
Augenmerk zu schenken ist

· Laufende Valorisierung aller Abgaben, Gebühren und Entgelte

· Investitionen im außerordentlichen Haushalt nur unter der Voraussetzung, dass die
Finanzierung ohne Neuverschuldung gesichert ist

· Prüfung der Finanzierbarkeit neuer Vorhaben unter Beachtung der Folgekosten

· Auftragsvergabe erst nach gesicherter Finanzierung, wobei unbedingt darauf zu achten ist,
dass der Baufortschritt so weit als möglich auf das tatsächliche Einlangen eventueller
Förderungsmittel abgestimmt wird. Jedenfalls sind derzeit die Voraussetzungen für weitere
Belastungen nicht gegeben!